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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERTRIEBSPARTNER-PROGRAMMS

Diese Betreibervereinbarung des Vertriebspartnerprogramms (die 'Vereinbarung') wird erstellt von und geschlossen zwischen mSpy ('mSpy' or 'uns') und Ihnen ('Ihnen' oder der 'Vertriebspartner'), der Partei, die einen Antrag stellt, ein Vertriebspartner der Kinderschutz-App mSpy (das “Produkt”) zu werden. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen gelten für Ihre Teilnahme am mSpy-Vertriebspartnerprogramm ('Vertriebspartnerprogramm'). Mit der Einreichung eines Antrags oder der Teilnahme an dem Vertriebspartnerprogramm erklären Sie sich ausdrücklich mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

  1. Registrierung für das Vertriebspartnerprogramm

    Sie müssen einen Antrag für das Vertriebspartnerprogramm auf unserer Website einreichen. Um ein Vertriebspartner zu werden, müssen Sie den Antrag korrekt ausfüllen (und uns zukünftige Aktualisierungen zukommen lassen) und keine Aliasnamen oder andere Methoden verwenden, um Ihre wahre Identität oder Kontaktinformationen zu verschleiern. Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, werden wir Sie, normalerweise innerhalb von zwei (2) Werktagen, darüber informieren, ob Sie in das Vertriebspartnerprogramm aufgenommen werden oder Ihr Antrag abgelehnt worden ist. Wir können Ihren Antrag nach eigenem Ermessen aus jeglichem Grund akzeptieren oder ablehnen.

  2. Pflichten der Parteien

    Vorbehaltlich unserer Annahme als Vertriebspartner und der fortlaufenden Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch Sie stimmt mSpy wie folgt überein:

    1. Wir werden Ihnen mSpy-URL-Aktivierungslinks, Kreativ- und Druckmaterialien, die Produktbeschreibungen zur Verfügung stellen, die Sie auf Webseiten, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, in von Ihnen gesendeten und klar als solche gekennzeichneten E-Mails und in Online-Werbung (zusammengefasst "Medien") anzeigen können. Die Aktivierungslinks dienen dazu, Endnutzern den Zugriff auf entsprechende mSpy-Dienste zu ermöglichen (das "Angebot").
    2. Der Vertriebspartner zahlt mSpy für jeden Aktivierungslink im Voraus ("Vorauszahlung"). Ein "Aktivierungslink" bedeutet einen eindeutigen URL-Link, der ein E-Mail-Absendformular öffnet. Nach der Übermittlung seiner/ihrer E-Mail erhält der Endnutzer (der tatsächliche Verbraucher der Produkte und/oder Dienstleistungen von mSpy) mSpy-Anmeldedaten an die angegebene E-Mail-Adresse. Anmeldedaten (Link zur Anmeldeseite, Anmeldename und Anmeldepasswort) dienen zum Zugriff auf mSpy-Dienste. Jeder Aktivierungslink ist eindeutig und kann einmal aktiviert werden.
    3. Endnutzerunterstützung. mSpy bietet Endnutzern Unterstützung, nachdem sie auf ihre mSpy-Konten zugreifen. Dem Vertriebspartner steht es frei, Endnutzer-Support nach besten Kräften zu leisten, er ist aber nicht dazu verpflichtet.
    4. Rückbuchungen und Rückerstattungen. Wenn ein Endnutzer vom Vertriebspartner eine Rückerstattung beantragt, entscheidet der Vertriebspartner, ob die Anforderung erfüllt werden soll. Wenn einer Rückerstattungsanforderung stattgegeben werden soll, fordert mSpy eine E-Mail von dem entsprechenden Endnutzer an und deaktiviert sein/ihr mSpy-Konto. mSpy wird dem Vertriebspartner einen neuen Aktivierungslink zur Verfügung stellen, um den Aktivierungslink, der verkauft, zurückerstattet und deaktiviert wurde, zu kompensieren.
    5. mSpy stellt dem Vertriebspartner eine Rechnung mit den aufgelisteten Arten von Aktivierungslinks (für Abonnements für 1, 3 oder 12 Monate), der Menge jeder Art von Aktivierungslink, ihren Preisen, dem zu zahlenden Gesamtbetrag und den Zahlungsinformationen zur Verfügung. Die Rechnung muss innerhalb von 7 Werktagen nach dem Versand bezahlt werden.
    6. mSpy behält sich das Recht vor, diese Richtlinien jederzeit zu ändern, und diese Änderungen werden dem Vertriebspartner schriftlich mitgeteilt.

    Reseller also agrees to: Der Vertriebspartner stimmt auch zu:

    1. Die alleinige Verantwortung zu haben für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung sämtlicher Medien und aller darauf enthaltenen oder damit verbundenen Inhalte.
    2. Sicherzustellen, dass alle Materialien, die auf Ihren Medien veröffentlicht oder anderweitig im Zusammenhang mit dem Vertriebspartnerprogramm verwendet werden (i), nicht illegal sind, (ii) das geistige Eigentum oder die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen und (iii) nicht enthalten oder verlinken zu jeglichem Material, das schädlich, bedrohend, diffamierend, obszön, eindeutig sexuell, belästigend ist, Gewalt fördert, Diskriminierung fördert (ob aufgrund von Geschlecht, Religion, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Behinderung oder Alter), illegale Aktivitäten fördert (wie z. B. Glücksspiel), Obszönitäten enthält oder andere Materialien enthält, die mSpy als unangebracht ansieht und Sie darüber informiert (zusammenfassend "Anstößiger Inhalt").
    3. Keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder andere Aussagen bezüglich mSpy oder des Endnutzers oder eines ihrer jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich hierin gestattet.
    4. Sicherzustellen, dass Ihre Medien das Erscheinungsbild der Programmwebseite weder kopieren noch ihr ähneln, oder den Eindruck erwecken, dass Ihre Medien von mSpy oder dem Endnutzer gebilligt werden oder Teil der Programmwebseite sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von uns.
    5. Alle (i) Verpflichtungen, Anforderungen und Einschränkungen laut dieser Vereinbarung und (ii) Gesetze, Regeln und Vorschriften in Bezug auf Ihr Unternehmen, Ihre Medien oder Ihre Nutzung der Links zu befolgen.
    6. Die Bedingungen, Vorgaben und Richtlinien von Drittanbieterdiensten, die der Vertriebspartner in Verbindung mit dem Vertriebspartnerprogramm verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail-Anbieter, soziale Netzwerke und Werbenetzwerke zu befolgen.
    7. Vor allem vor Erfassung von persönlich identifizierbaren Informationen immer eine allen anwendbaren Gesetzen genügende Datenschutzrichtlinie deutlich sichtbar zu veröffentlichen und für Endnutzer zugänglich zu machen, die klar und umfassend alle Methoden zur Erfassung, Nutzung und Weitergabe von Informationen offenbart, was auch die Erfassung solcher persönlich identifizierbarer Informationen im Zusammenhang mit dem Vertriebspartnerprogramm und die Weitergabe solcher persönlich identifizierbarer Informationen an mSpy und Endnutzer zur wie von mSpy und den Endnutzern vorgesehenen Nutzung einschließt.
    8. Der Vertriebspartner darf das Produkt und/oder das Warenzeichen von mSpy nicht modifizieren, aktualisieren, verbessern oder in jeglicher anderer Weise, die einer Schädigung gleichkommt, verändern. Wenn das Produkt und/oder das Warenzeichen von mSpy-durch Aktionen des Vertriebspartners beschädigt werden, muss der Vertriebspartner mSpy für alle entstandenen Schäden finanziell entschädigen.
    9. Der Vertriebspartner darf ohne schriftliche Genehmigung von mSpy die Markennamen von mSpy in keiner Online-Suchmaschinen-Marketingkampagne verwenden.
    10. Der Vertriebspartner muss die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Gebiet sicherstellen. Der Vertriebspartner erklärt und garantiert, dass die von mSpy gewährten Lizenzbedingungen mit den geltenden Gesetzen im Gebiet übereinstimmen.

    The following additional program-specific terms shall apply to any promotional programs set forth below: Die folgenden zusätzlichen programmspezifischen Bedingungen gelten für alle nachstehend aufgeführten Promotionsprogramme:

    1. Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf verzichten, mSpy als 'Betrugsaufdeckungs'-Lösung (oder ähnlich) zu bewerben. Aus Konformitätsgründen ist es Vertriebspartnern untersagt, mSpy als 'Betrugsaufdeckungs'-Lösung (oder ähnlich) zu bewerben. Sie müssen verwandte Inhalte von Ihren Werbe-Webseiten fernhalten und/oder entfernen, oder sicherstellen, dass die Webseite über den folgenden Disclaimer verfügt:: Disclaimer: mSpy-Software wurde für die Zwecke der elterlichen Kontrolle, zur Überwachung der Geräte von Mitarbeitern (mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung) und andere damit direkt zusammenhängende Gründe erstellt. Eine andere Verwendung von mSpy-Software wird von mSpy nicht gebilligt. mSpy haftet nicht für die anderen Arten der Nutzung der Software, die auf anderen Webseiten als mSpy.com beschrieben sind.
  3. Vertraulichkeit

    Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung oder mit Zustimmung von mSpy festgelegt, stimmen Sie zu, dass alle Informationen, einschließlich und ohne Einschränkung, die Bedingungen dieser Vereinbarung, Geschäfts- und Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten sowie Preisangaben und Verkaufsinformationen bezüglich uns oder eines unserer Vertriebspartner, die von oder im Auftrag eines von ihnen bereitgestellt werden, streng vertraulich und geheim bleiben und weder direkt noch indirekt von Ihnen für einen anderen Zweck als Ihrer Teilnahme am Vertriebspartnerprogramm verwendet werden dürfen, außer und nur in dem Umfang, in dem solche Informationen allgemein bekannt sind oder der Öffentlichkeit über eine andere Quelle als Sie zur Verfügung stehen. Der Vertriebspartner darf keine Informationen aus dem Vertriebspartnerprogramm verwenden, um einen Service zu entwickeln, zu erweitern oder zu betreiben, der mit dem Vertriebspartnerprogramm konkurriert, oder um einer anderen Partei zu helfen, dies zu tun.

  4. Eingeschränkte Lizenz und geistiges Eigentum

    Der Vertriebspartner ist berechtigt, den Namen "mSpy" nur für den Wiederverkauf der Produkte als Marke zu verwenden. Es ist jedoch nicht gestattet, Firmen- oder Handelsnamen, Marken oder Domainnamen zu registrieren, die den Namen "mSpy" oder jeglichen ähnlichen Namen oder andere mSpy-Marken enthalten. Wird diese Pflicht verletzt, wird mSpy dies als wesentliche Vertragsverletzung betrachten und der Vertriebspartner muss die Rechte an einer solchen Registrierung unverzüglich an mSpy übertragen oder abtreten und mSpy für die verursachten Schäden entschädigen. Der Vertriebspartner wird ohne schriftliche Zustimmung von mSpy das Produkt oder die Marken, die sich im Eigentum von mSpy befinden, nicht reproduzieren, kopieren und duplizieren, es sei denn, dies ist im Rahmen der üblichen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertriebspartners im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich. Der Vertriebspartner wird das Produkt unter den mit mSpy vereinbarten Bedingungen und nur unter der von mSpy festgelegten Marke weiterverkaufen. Diese Verpflichtung gilt für jedes andere Produkt, das der Vertriebspartner gemäß seiner Vereinbarung mit mSpy verkaufen darf.

    mSpy autorisiert den Vertriebspartner sein eigenes Markenzeichen für den Weiterverkauf der mSpy-Produkte zusammen mit der/den von mSpy festgelegten Marke(n) zu verwenden.

    Alle grafischen Elemente und Materialien, die der Vertriebspartner für den Verkauf und die Werbung der Produkte verwendet, Werbebilder, Bilder für Messen und Ausstellungen sowie alle anderen in der Vereinbarung genannten grafischen Elemente müssen den aktuellen Richtlinien von mSpy entsprechen und der Vertriebspartner muss diese an mSpy zur vorherigen Genehmigung, die nicht unangemessen einbehalten werden darf, übermitteln. Ungeachtet dieser Bestimmung dürfen das Logo und der Schriftzug des Produkts unter keinen Umständen verändert werden.

    mSpy besitzt das gesamte geistige Eigentum und andere Rechte an den Produkten und gewährt dem Vertriebspartner hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches Recht, die Produkte weiterzuverkaufen, wie es für die Erfüllung der Verpflichtungen des Vertriebspartners aus dieser Vereinbarung erforderlich ist. Der Vertriebspartner hat keine anderen Rechte als die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten. mSpy behält sich alle im Zusammenhang mit dem Produkt entstandenen Rechte, Titel, Interessen und Geschäfts- oder Firmenwerte sowie etwaige Änderungen oder Verbesserungen oder Übersetzungen der Produkte, die der Vertriebspartner dazu anfertigt, und sämtlicher Materialien in Bezug auf das Produkt vor. Der Vertriebspartner wird keine Rechte an dem Produkt aufgrund seiner Verantwortung im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten. Der Vertriebspartner erkennt die Rechte von mSpy am Produkt an. Der Vertriebspartner darf zu keinem Zeitpunkt während oder nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung die Rechte und Eigentumsrechte von mSpy an den Produkten oder deren Gültigkeit direkt oder indirekt bestreiten.

    Sie dürfen die mSpy-Grafiken, -Kreationen, -Kopien oder andere Materialien, die sich in irgendeiner Weise im Eigentum von mSpy befinden oder an mSpy lizenziert sind, nicht verändern, modifizieren, manipulieren oder daraus abgeleitete Werke erstellen. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Dokument erwähnt, sollen Sie durch diese Vereinbarung keinerlei Rechte an Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechten, Patenten oder Geschäftsgeheimnissen von mSpy erhalten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass mSpy jeglichen Vorschlag, jeglichen Kommentar oder jegliche Empfehlung, die Sie an mSpy geben, ohne Entschädigung nutzen kann. Alle Rechte, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind von mSpy vorbehalten.

  5. Kündigung

    Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum unserer Genehmigung Ihres Antrags zum Vertriebspartnerprogramm und wird danach fortgesetzt, bis sie wie hier vorgesehen beendet wird. Sie können Ihre Teilnahme am Vertriebspartnerprogramm jederzeit beenden, indem Sie alle Aktivierungslinks mit Verkaufsangeboten von Ihren Medien entfernen und alle Kopien der Aktivierungslinks löschen. Wir können Ihre Teilnahme an dieser Vereinbarung jederzeit und aus irgendeinem Grund, der uns geeignet erscheint, mit oder ohne vorherige Ankündigung an Sie, durch Deaktivieren der Aktivierungslinks oder durch eine schriftliche Benachrichtigung an Sie beenden. Bei Beendigung Ihrer Teilnahme an dieser Vereinbarung aus jeglichem Grund werden Sie die Nutzung aller Aktivierungslinks unverzüglich einstellen und diese sowie jegliches geistiges Eigentum von mSpy oder des Endnutzers löschen, und Sie werden sich nicht mehr als Vertriebspartner von mSpy oder des Endnutzers für dieses oder mehrere Angebote darstellen. Alle Rechte an rechtswirksam aufgelaufenen Zahlungen, Klageansprüche und etwaige Bestimmungen, die laut ihrer Bedingungen nach einer Kündigung fortbestehen sollen, überdauern eine Kündigung.

  6. Rechtsbehelfe

    Zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die uns im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stehen, behält sich mSpy das Recht vor, über Ihre Aktivierungslinks übermittelte Benutzerkonten zu löschen, wenn (i) mSpy feststellt, dass Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben, (ii) mSpy jegliche Beschwerden über Ihre Teilnahme an dem Vertriebspartnerprogramm erhält, von denen mSpy Grund hat anzunehmen, dass sie gegen diese Vereinbarung verstoßen, oder (iii) später festgestellt wird, dass Ihre Aktivitäten in Bezug auf mSpy und seine Produkte die Anforderungen dieser Vereinbarung oder des Vertriebspartnerprogramms nicht erfüllt haben. Im Falle einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung behält sich mSpy das Recht vor, Ihre Identität und Kontaktinformationen an die entsprechenden Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden oder an Dritte weiterzugeben, die durch Ihre Handlungen direkt beschädigt wurden.

  7. Anti-Spam-Richtlinie

    Sie müssen sich strikt an das Bundesgesetz Datenschutz und elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) von 2003 (die 'Richtlinie') halten. Alle E-Mails, die in Verbindung mit dem Vertriebspartnerprogramm gesendet werden, müssen den Opt-Out-Link der entsprechenden Partei enthalten. Von Zeit zu Zeit können wir verlangen, dass Sie - bevor Sie E-Mails senden, die Verknüpfungen enthalten oder auf das Vertriebspartnerprogramm verweisen - die endgültige Version Ihrer E-Mail an mSpy zur Genehmigung senden, indem Sie diese an Ihren mSpy-Vertreter senden. Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung Ihrer E-Mail von mSpy kann die E-Mail an Dritte übermittelt werden. Es ist allein Ihre Verpflichtung sicherzustellen, dass die E-Mail die Richtlinie einhält. Sie erklären sich damit einverstanden, sich nicht auf die Zustimmung von mSpy zu Ihrer E-Mail zur Einhaltung der Richtlinie zu verlassen oder geltend zu machen, dass Sie die Richtlinie aufgrund der Zustimmung von mSpy einhalten.

  8. Betrug

    Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, Personen, Mittel, Vorrichtungen oder Vorkehrungen zu nutzen, um Betrug zu begehen, gegen geltendes Recht zu verstoßen, andere Vertriebspartner zu stören oder Informationen im Zusammenhang mit Weiterleitungen über die Links oder die Generierung von Provisionen zu verfälschen oder Ihren zulässigen Zugang zum Vertriebspartnerprogramm zu überschreiten.

  9. Zusicherungen und Gewährleistungen

    Sie versichern hiermit, dass diese Vereinbarung Ihre rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt, die gemäß ihren Bedingungen gegen Sie geltend gemacht werden kann und dass Sie befugt sind, diese Vereinbarung abzuschließen. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung erklärt und gewährleistet mSpy, dass es nicht wissentlich gegen Gesetze, Vorschriften oder Vorschriften verstößt, die auf die eigenen Geschäftsvorgänge von mSpy oder auf die mSpy gehörenden Produkte oder Dienstleistungen anwendbar sind.

  10. Änderungen

    Zusätzlich zu den im Rahmen dieser Vereinbarung gestatteten Bekanntmachungen können wir jederzeit eine der Bedingungen dieser Vereinbarung ändern, indem wir Ihnen eine Benachrichtigung per E-Mail zusenden. Die Änderungen werden zehn (10) Werktage nach einer solchen Mitteilung wirksam. Wenn die Änderungen für Sie unannehmbar sind, können Sie diese Vereinbarung ohne Strafe nur aufgrund einer solchen Kündigung innerhalb zehn (10) Geschäftstagen kündigen. Ihre weitere Teilnahme an diesem Vertriebspartnerprogramm zehn (10) Geschäftstage nach Bekanntgabe eines Änderungsbescheides bedeutet, dass Sie diese Änderung akzeptieren. Darüber hinaus kann mSpy jeglichen Aspekt des Vertriebspartnerprogramms oder Aktivierungslinks ändern, aussetzen oder einstellen oder alle Tags, Text-, Grafik- oder Bannerwerbung in Verbindung mit dem Vertriebspartnerprogramm oder dem Aktivierungslink entfernen, ändern oder modifizieren. Der Vertriebspartner stimmt zu, umgehend jede Anfrage von mSpy zum Entfernen, Ändern oder Modifizieren jeglichen Links, jeglicher Grafik oder Bannerwerbung, die vom Vertriebspartner im Rahmen des Vertriebspartnerprogramms verwendet wird, umzusetzen.

  11. Unabhängige Prüfung

    Sie erkennen an, dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben und allen Bedingungen zustimmen. Sie haben unabhängig davon geprüft, ob Sie am Vertriebspartnerprogramm und an jedem Angebot teilnehmen möchten, und verlassen sich nicht auf eine Zusicherung, Garantie oder Erklärung, die nicht in dieser Vereinbarung oder im Vertriebspartnerprogramm festgelegt ist.

  12. Gegenseitige Entschädigung

    Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, mSpy und Endnutzer sowie deren Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Vertriebspartner und Lizenzgeber, Direktoren, leitende Angestellten, Mitarbeiter, Eigentümer und Vertreter gegen jegliche Ansprüche, Handlungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Vergleiche, Kosten und Aufwände (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -gebühren) zu verteidigen und schadlos zu halten, basierend auf (i) einem Scheitern oder einer Verletzung dieser Vereinbarung, einschließlich jeglicher durch den Vertriebspartner in diesem Dokument gemachten Darlegung, Zusicherung, Zusage, Restriktion oder Verpflichtung, (ii) jeglichem Missbrauch der Aktivierungslinks, der Angebote oder des geistigen Eigentums von mSpy oder des Endnutzers durch den Vertriebspartner oder durch eine Partei unter der angemessenen Kontrolle des Vertriebspartners oder die durch den Vertriebspartner Zugriff erhalten hat, oder (iii) jeglichem Anspruch in Bezug auf Ihre Medien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Inhalt, den solche Medien enthalten.

    mSpy erklärt sich hiermit einverstanden, den Vertriebspartner und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertriebspartner und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Eigentümer und Vertreter gegen jegliche Ansprüche, Handlungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Vergleiche, Kosten und Aufwände (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -gebühren) zu verteidigen und schadlos zu halten, die auf einer Forderung beruhen, dass mSpy nicht berechtigt ist, Ihnen die Links zur Verfügung zu stellen.

  13. Haftungsausschluss

    DAS VERTRIEBSPARTNERPROGRAMM UND DIE AKTIVIERUNGSLINKS SOWIE DIE IN DIESEM ZUSAMMENHANG ANGEBOTENEN PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN DEN PARTNERN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. WENN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM DOKUMENT ERWÄHNT, SCHLIESST MSPY AUSDRÜCKLICH ALLE VERTRAGLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, UND JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, DIE AUFGRUND DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, DER VERWENDUNG, ODER DES HANDELS ENSTEHT. MSPY GARANTIERT NICHT, DASS DAS VERTRIEBSPARTNERPROGRAMM ODER DIE AKTIVIERUNGSLINKS DEN SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN DES VERTRIEBSPARTNERS ENTSPRECHEN, ODER DASS DER BETRIEB DES VERTRIEBSPARTNERPROGRAMMS ODER DER AKTIVIERUNGSLINKS VOLLSTÄNDIG FEHLERFREI ODER UNTERBRECHUNGSFREI IST. MSPY SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN EINES ENDNUTZERS ODER DESSEN PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN AUS.

  14. Haftungsbeschränkung

    MSPY IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR NICHTVERFÜGBARKEIT ODER FUNKTIONSUNFÄHIGKEIT DER AKTIVIERUNGSLINKS, PROGRAMMWEBSEITEN, TECHNISCHE STÖRUNGEN, COMPUTERFEHLER, KORRUPTION ODER VERLUST VON INFORMATIONEN ODER ANDERE BESCHÄDIGUNGEN, SCHÄDEN ODER STÖRUNGEN JEGLICHER ART AUSSERHALB DER ANGEMESSENEN KONTROLLE VON MSPY. IN KEINEM FALL HAFTET MSPY FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, PERSONENSCHÄDEN ODER WIDERRECHTLICHE TÖTUNG, BESONDERE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, AUCH WENN DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR SIND UND OB ODER NICHT MSPY VON DIESER MÖGLICHKEIT UNTERRICHTET WORDEN IST. DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON MSPY AN DEN VERTRIEBSPARTNER, AUFGRUND ALLER KLAGEGRÜNDE UND ALLER HAFTUNGSTHEORIEN, BESCHRÄNKT SICH AUF UND WIRD NICHT GRÖSSER SEIN ALS DIE BETRÄGE, DIE MSPY DEM VERTRIEBSPARTNER WÄHREND DER SECHS (6) MONATE UNMITTELBAR VOR DIESER FORDERUNG ALS PROVISIONEN BEZAHLT HAT.

  15. Anwendbares Recht

    Diese Vereinbarung unterliegt dem anwendbaren Recht und wird in Übereinstimmung mit den zuständigen Gerichten ausgelegt. Für die Beilegung von Forderungen oder Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen könnten, sind ausschließlich die Gerichte zuständig. Vertriebspartner in verschiedenen Lokationen sind für die Einhaltung der lokalen Gesetze verantwortlich, sofern und soweit diese anwendbar sind. Vertriebspartner müssen sich vor Abschluss dieser Vereinbarung an ihren lokalen Anwalt wenden. mSpy ist nicht verantwortlich für illegale Folgen für einen Vertriebspartner außerhalb seiner eigenen Gerichtsbarkeit. Vertriebspartner gehen diese Vereinbarung auf eigenes Risiko und Verantwortung ein.

  16. Sonstiges

    Der Vertriebspartner ist verantwortlich für die Zahlung aller Anwaltsgebühren und -aufwendungen, die mSpy aus der Durchsetzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung entstehen. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen mSpy und dem Vertriebspartner in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen und/oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Abmachungen, schriftlich oder mündlich. Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass mSpy keinen Vertriebspartner-Anzeigenbestellungen oder Online-Geschäftsbedingungen, die diese Vereinbarung ändern, ihr widersprechen oder sie ergänzen, unterliegt oder an sie gebunden ist, unabhängig davon sind, ob mSpy diese "durchklickt" oder anderweitig deren Akzeptanz anzeigt. Der Vertriebspartner darf die gesamte oder einen Teil dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mSpy abtreten. mSpy kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Mitteilung an den Vertriebspartner abtreten. Diese Vereinbarung ist bindend für die gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien. Die Bestimmungen der Abschnitte 3, 4(b), 6, 7, 8, 12-15 und etwaige aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Mit Ausnahme der oben im Abschnitt "Änderungen" aufgeführten Bestimmungen darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht geändert werden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nichtig, ungültig oder nicht funktionsfähig gehalten werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kraft und der unwirksame Teil einer Bestimmung wird so weit modifiziert, wie es erforderlich ist, um diese Ungültigkeit zu beheben, wobei die ursprüngliche Absicht der Parteien beibehalten wird. Jede Partei dieser Vereinbarung ist ein unabhängiger Auftragnehmer in Bezug auf die andere Partei in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Nichts in diesem Dokument soll so verstanden werden, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vereinigung oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Keine Geschäftsabwicklung oder Verzögerung bei der Ausübung von Rechten nach dieser Vereinbarung gelten als Verzicht auf solche Rechte. Ein Verzicht auf einen Verzug oder eine Vertragsverletzung gilt nicht als andauernder Verzicht oder Verzicht auf andere Verletzungen oder Verzug.

    Mit der Einreichung eines Antrags zum Vertriebspartnerprogramm erklären und bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung vollständig gelesen haben und stimmen überein, an alle Bedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie nicht an diese Vereinbarung gebunden sein möchten, sollten Sie keinen Antrag zum Vertriebspartnerprogramm stellen. Wenn eine Einzelperson im Namen einer Geschäftseinheit auf diese Vereinbarung zugreift, stellt sie auf diese Weise dar, dass sie die rechtliche Befähigung und Befugnis besitzt, eine solche Geschäftseinheit an diese Vereinbarung zu binden.

    Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 25. Mai 2017 überarbeitet.